Okay.
Ein Inbetriebnahmeprotokoll hab ich selbst schon angefertigt. Die Bedienungsanleitung werd ich dann wohl in der Prüfung schreiben.
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- So 30. Jul 2017, 13:40
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- Thema: Prüfung Sommer 2017
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- Fr 28. Jul 2017, 16:35
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Re: Prüfung Sommer 2017
Ich habe meine Prüfung erst m 01.08...
Mich würde noch interessieren, ob man quasi während der Prüfung dem Kunden eine "Bedienungsanleitung" schreiben muss.
Es wurde ja schon angesprochen, dass dies bei einigen eine erforderliche Sache war aber hm...
Bei einem so, beim anderen wieder so
Mich würde noch interessieren, ob man quasi während der Prüfung dem Kunden eine "Bedienungsanleitung" schreiben muss.
Es wurde ja schon angesprochen, dass dies bei einigen eine erforderliche Sache war aber hm...
Bei einem so, beim anderen wieder so
- Mi 12. Jul 2017, 11:24
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Re: Prüfung Sommer 2017
Ich glaube, dass eine Bedienungsanleitung nicht notwendig ist . Der Kunde hat ja sozusagen den Funktionsablauf, wo alles drauf steht...
Mich würde noch interessieren, ob ihr die Y Stecker auch alle beschriftet habt oder ob das eher eine "Kleinigkeit" ist, die man auch weglassen könnte.
Mich würde noch interessieren, ob ihr die Y Stecker auch alle beschriftet habt oder ob das eher eine "Kleinigkeit" ist, die man auch weglassen könnte.