Vertrags-Fachchinesisch... OMG

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Deleted User 3863

Vertrags-Fachchinesisch... OMG

Beitrag von Deleted User 3863 » Fr 28. Jan 2011, 12:47

Moin Kollegen. Ich bin nun durch mitter Prüfung und hab nen befristeten Vertrag auf 2 Monate bekommen... obwohl vor 3 Monaten noch nen halbes Jahr im Gespräch war und mündlich zugesichert wurde... aber naja...

Jetzt hab ich den Vertrag vor mir liegen. Und eine Sache lässt mich so nen bissel stuzig werden...

§5 Wiederspruch
Bereits jetzt wiederspricht der Abrbeitgeber gemäß §5 Abs. 5 TzBfG der unbestimmten Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.

Das soll doch jetzt nur heißen, das ich mir keine Hoffnungen machen soll das daraus mal nen unbefristeter Vertrag wird, oder? Weil 2 Monate sind nicht lange. Und die können da ja auch rein rechtlich nur 2-mal verlängert werden, oder?

Ich HASSE Wiso sachen... die sind immer so beschissen formuliert... >.<
bewusstseinsspalter
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Beitrag von bewusstseinsspalter » Fr 28. Jan 2011, 20:38

Hi...

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Die Klausel im Arbeitsvertrag bezieht sich auf §15 Absatz 5 !

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

D.h. vergisst er nach Ablauf des befristeten Arbeitverhältnisses zu reagieren, wandelt es sich automatisch in ein unbefristetes Verhältnis um.
Der Arbeitgeber will sich mit der Klausel vor dieser stillschweigenden Verlängerung schützen.

Es bedeutet nicht, das Du keine Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommst.

Gruß....
Deleted User 3863

Beitrag von Deleted User 3863 » Mo 31. Jan 2011, 13:52

Danke. :-)
SimoWe
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Re:

Beitrag von SimoWe » Fr 28. Nov 2014, 15:00

bewusstseinsspalter hat geschrieben:Hi...

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Die Klausel im Arbeitsvertrag bezieht sich auf §15 Absatz 5 !

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

D.h. vergisst er nach Ablauf des befristeten Arbeitverhältnisses zu reagieren, wandelt es sich automatisch in ein unbefristetes Verhältnis um.
Der Arbeitgeber will sich mit der Klausel vor dieser stillschweigenden Verlängerung schützen.

Es bedeutet nicht, das Du keine Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommst.

Gruß....
Ja das sehe ich genauso wie du. Spannend wäre noch zu wissen, welche Zeitspanne "unverzüglich" umfasst. M. E. wenn das Projekt beendet ist und du noch keinen blauen Brief im Kasten hast, dann bist du part of the team. Drücke die Daumen!
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joe28
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Re: Vertrags-Fachchinesisch... OMG

Beitrag von joe28 » Fr 28. Nov 2014, 20:30

Schon mal auf das Datum geschaut? ist schon ein paar Jahre her ;)
Später ist man immer schlauer.
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