BBiG Pflicht?
Verfasst: So 7. Feb 2010, 07:46
Hi Leute,
vielleicht weis es ja jemand von euch,
ob das BBiG Pflicht ist für jeden Arbeitgeber und er sich daran halten muss.
mein/unser Problem bei uns im Ausbildungsbetrieb ist
Auszug aus dem BBiG:
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Ist bei uns nicht im Vertrag verankert wird aber laut BBiG vorgeschrieben, weil es wurde bisher noch nichts wegen Übernahme gesagt und ich hab doch tatsächlich easy kommenden Dienstag Prüfung.
Auch im Betrieb nachfragen bringt recht wenig, da keiner auch nur einen blassen Schimmer von der ganzen Sache hat.
vielleicht weis es ja jemand von euch,
ob das BBiG Pflicht ist für jeden Arbeitgeber und er sich daran halten muss.
mein/unser Problem bei uns im Ausbildungsbetrieb ist
Auszug aus dem BBiG:
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Ist bei uns nicht im Vertrag verankert wird aber laut BBiG vorgeschrieben, weil es wurde bisher noch nichts wegen Übernahme gesagt und ich hab doch tatsächlich easy kommenden Dienstag Prüfung.
Auch im Betrieb nachfragen bringt recht wenig, da keiner auch nur einen blassen Schimmer von der ganzen Sache hat.