BBiG Pflicht?

Fragen und Antworten zur Betrieblichen Ausbildung
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zeus05
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BBiG Pflicht?

Beitrag von zeus05 » So 7. Feb 2010, 07:46

Hi Leute,
vielleicht weis es ja jemand von euch,
ob das BBiG Pflicht ist für jeden Arbeitgeber und er sich daran halten muss.
mein/unser Problem bei uns im Ausbildungsbetrieb ist
Auszug aus dem BBiG:
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Ist bei uns nicht im Vertrag verankert wird aber laut BBiG vorgeschrieben, weil es wurde bisher noch nichts wegen Übernahme gesagt und ich hab doch tatsächlich easy kommenden Dienstag Prüfung.
Auch im Betrieb nachfragen bringt recht wenig, da keiner auch nur einen blassen Schimmer von der ganzen Sache hat.
zeus05
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Beitrag von zeus05 » So 7. Feb 2010, 09:37

das ist auch meine meinung ich werd denen nochmal ein wenig butter aufs brot schmieren am montag :)
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Beitrag von crimson_thunder » So 7. Feb 2010, 10:46

das ist definitiv so, das muss auch nicht in dem vertrag stehen. wenn du bestanden hast und das ergebnis bekannt gegeben wurde musst du nicht mehr in den betrieb du musst denen rein rechtlich nichtmal mehr bescheid geben das du nicht mehr kommst
zeus05
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Beitrag von zeus05 » So 7. Feb 2010, 11:32

das tollste ist aber:
Wobei es hier ein "Schlupfloch" gibt: arbeitest Du eben nach Erfüllung des Vertrages (Ausbildung) auf Geheiß oder wird dein Arbeiten stillschweigend hingenommen bist Du dann automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen worden.
Normalerweise trägt der AG aber Sorge dafür, daß diese Möglichkeit nicht genutzt wird. (Abgabe der Schlüssel, Chips für Zeiterfassung usw...)
sollte ich am mittwoch arbeiten gehen und ich arbeite den tag hab ich den vertrag in der tasche ^^
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