Urlaubsregelung!!! sehr wichtig!!! Hilfe

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Deleted User 4917

Urlaubsregelung!!! sehr wichtig!!! Hilfe

Beitrag von Deleted User 4917 » Mo 19. Jul 2010, 18:04

Hey,
ich habe Mechatroniker gelernt und verkürzt.
Ich habe im ersten halben Jahr den ganzen Urlaub genommen.
Nun möchte mein Betrieb, dass ich ca. 15Tage wieder zurückzahle.

Wie ist Regelung nach Gesetz?
habt ihr erfahrung damit?


(Anteil darf er nicht berechnet werden nach meinen Recherchen)

Grüße,
hobbymechatroniker
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Beitrag von m3trohelp » Mo 19. Jul 2010, 20:21

Soweit ich weiß hängt das davon ab, zu wann dein Arbeitsverhältnis endet. Wenn du in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidest, hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Allerdings ist eine nachträgliche Rückforderung von Urlaub nach § 5 Abs. 3 BUrlG nicht zulässig.
Am besten fragst Du einen Anwalt deines Vertrauens, wenn dein Arbeitgeber partut nicht nachgeben will.
Deleted User 4917

Beitrag von Deleted User 4917 » Di 20. Jul 2010, 17:49

hey danke für die antwort.

ich habe heute mein gespräch mit dem Abteilungsleiter gehabt.
Keine Chance. "Er wäre kein Jurist"

Nun soll ich für 14Tage Urlaub über 420€ zurückzahlen!?!
bzw. haben Sie mir heute dies bei meiner Abrechnung abgezogen!?!

Ich versteh die Welt nicht mehr...
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Beitrag von m3trohelp » Di 20. Jul 2010, 18:44

Ich bezweifle, dass das rechtens ist.
Hier nochmal der Teil auf den ich in meinem vorherigen Beitrag verwiesen habe:

BUrlG § 5 Absatz 1:
Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

BUrlG § 5 Absatz 3:
Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
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Prayer192
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Beitrag von Prayer192 » Di 20. Jul 2010, 23:12

dieses juristen deutsch ist manchmal etwas verwirrend und man sollte sich auch mehr als nur reine abschnitte angucken. den alleine die definition für "wartezeit" oder "urlaubsentgelt" würde ich mir nochmal genauer anschauen.

aber jetzt mal hand aufs herz: du hattest für jeden monat ca 1,5 urlaubstage (wenn du 30 gesammt hast) und du bist bewusst 14 tage nicht zur arbeit gegangen, die du als urlaubstage ausgegeben hast, die du aber garnicht besitzt. wenn du in ein gleitzeit system drinne bist, kann dir dein arbeitgeber auch geld abziehen, für die stunden die du im minus bist.

ich will dir jetzt nicht unterstellen, dass du böswillig gehandelt hast aber ich müsste echt jeden richter zustimmen, der für die firma entscheidet.
Deleted User 4917

Beitrag von Deleted User 4917 » Mi 21. Jul 2010, 17:23

@Prayer192


Ich habe ja extra auch noch bei der IHK nachgefragt.
Wenn du als Azubi mehr als 6 volle monate beschäftigt bist, stehen dir der gesamte Jahresurlaub zu.
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Air_Force2051
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Beitrag von Air_Force2051 » Mi 21. Jul 2010, 18:51

hobby_mechatroniker hat geschrieben:@Prayer192


Ich habe ja extra auch noch bei der IHK nachgefragt.
Wenn du als Azubi mehr als 6 volle monate beschäftigt bist, stehen dir der gesamte Jahresurlaub zu.

also mir hat mein zukünftiger Ausbilder als Tipp gesagt alles auch wirklich alles was ich abgebe oder bekomme (gesagt bekommbe) immer A name Datum und uhrzeit des Jewaligen aufschreiben und B immer davon eine Kopie zu machen :D

Jetzt frag ich dich hast du noch den namen der Person von der IHK die dir das gesagt haben ?

Weil wenn es zum Prozess kommt oder zur klärung ist sowas immer gut zu haben ;)
<div>Sensai sagt: <br></div><div><strong>Wenn das was du sagen willst nicht schöner ist als die Stille dann schweige !!! </strong><br></div>
Deleted User 4917

Beitrag von Deleted User 4917 » Mi 21. Jul 2010, 19:33

jo hab ich sogar...
.... (hab sogar noch das gespräch aufgenommen) ... psst....


mein ausbilder hat auch bei der ihk angerufen, dem wurde das gleiche gesagt. im gesetzbuch haben wir diese aussagen bestätigen könnnen.

Mein Betrieb weiß (vorallem meine Abteilung) weiß, dass sie unrecht haben.
Allerdings meint die Geschäftsleitung, dass sie ihre eigenen Gesetze aufbringen kann.

Diese Beruft sich nun auf einen "Betriebsvereinbarung".
Da geile ist ja, dass es eine Betriebsvereinbarung ja nur mit einem Betriebsrat abgeschlossen werden kann... haben wir allerdings nicht!

Nach dem jetzigen Stand, meint die Geschäftleitung quasi, dass diese "Betriebsvereinbarung" meinen Ausbildungsvertrag außer kraft setzt.

Als "i- tüpfelchen" wurde mir gesagt, dass ich es doch von der moralischen Seite betrachten sollte....

ich könnte sowas von kotzen....
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And1
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Beitrag von And1 » Mi 28. Jul 2010, 12:05

Hallo,

ich habe ebenfalls verkürzt und mir standen komplette 30 Tage Urlaub zu. Ich hatte die Prüfung erst im Juli und somit war ich länger als ein halbes Jahr beim Betrieb beschäftigt. Meine Firma ist in der Gewerkschaft IG Metall und hat auch einen Betriebsrat. Bei meinem Fachgespräch hatten sich die IHK-Prüfer jedoch gewundert, wieso ich die letzten drei Wochen nur Urlaub im Berichtsheft stehen habe. Sie meinten, dass es normalerweise nicht zulässig ist.

Grüße
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Beitrag von Berliner1982 » Di 24. Mai 2011, 15:52

Bei mir ist das Problem ich müsste bis zum ende der Ausbildung (bei mir vorraussichtlich am 22.6) noch 14 Tage (also fast 3 wochen) dieses ist aber aufgrund der derzeitigen Arbeitsplanung nicht möglich. nun bin ich gespannt ob ich den Urlaub ausbezahlt bekomme oder diesen mit in den Jahresvertrag als fachharbeiter übernehmen kann.
Insgesammt sind es noch 29 Urlaubstage die ich zur verfügung habe also nochmal 15 für Halbjahr als Facharbeiter.
Ayleen
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Re: Urlaubsregelung!!! sehr wichtig!!! Hilfe

Beitrag von Ayleen » Di 12. Feb 2013, 20:40

Also der Betrieb darf von dir keinen Urlaub zurückfordern. Wenn dann darf er das nur von deinem zukünftigen Arbeitgeber. Hinzukommt, dass jeder Meister das wissen sollte, weil er das mal gelernt hat.

Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung geschlossen, wo also kein Betriebsrat, da auch keine Betriebsvereinbarung. Und selbst wenn eine Betriebsvereinbarung existert, dann gilt im Arbeitsrecht immer noch das Günstigkeitsprinzip. Das heißt es gilt immer die für den Arbeitnehmer (auch azubi) im allgemeinen günstigere Regelung!!

Deine Firma hat damit also keine chance vor irgend einem Arbeitsgericht zu bestehen. Fragt sich nur ob 420€ das ganze wert sind!!
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