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Ende der Ausbildung

Verfasst: Fr 30. Jan 2015, 09:55
von Seidl95
Hallo,

ich hab nächste Woche Prüfung und mein Betrieb würde mich gerne übernehmen, ich bleib aber nicht da. Das Ausbildungsverhältnis endet ja mit bestandener Prüfung, jetz hab ich aber gehört dass man nach der praktischen Prüfung schon gesagt bekommt ob man bestanden hat oder nicht.
Mit Sicherheit bekommt man nach einigen Wochen noch einen Brief in dem das alles drin steht.
Was zählt denn jetzt als abschließen der Ausbildung, die Zusage am Prüfungstag dass man bestanden hat oder der Brief der einige Wochen danach in den Betrieb geschickt wird?

Hab bereits eine ander Stelle gefunden und würd da gern so schnell wie möglich anfangen.

Danke schon mal für eure hilfe.

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Mo 11. Mai 2015, 12:12
von renner89312
Du bekommst nach der bestanden vor Ort einen Zettel wo dir bescheinigt, dass du Geselle bist.
Natürlich kommt dann ein paar Wochen ein Brief mit den genauen Papieren.
Bestandene AP2---> Geselle!

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Do 14. Mai 2015, 13:09
von joe28
also normal ist das so das erst mit dem Gesellenbrief das Ausbildungsverhältnis beendet ist. Du kannst es ja schon vorher wissen aber mit der Schule warst du ja auch erst fertig als du dein Abschlusszeugnis bekommen hast und nicht vorher ;)

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Fr 16. Mär 2018, 06:35
von MTK T1
Damit hier nix falsches steht:

§21 Berufsbildungsgesetz (freies Zitat)
Die Ausbildung endet mit Ablauf der Ausbildungszeit.
Sie endet früher, wenn die Ausbildung bestanden wird. Bestanden ist eine Prüfung, wenn der Prüfungsausschuß sagt, dass sie bestanden ist.

Wenn also der/die Prüfer direkt nach der Prüfung sagen, du hast bestanden, dann ist die Ausbildung beendet!
Du benötigst dafür keine schriftliche Bestätigung!

Bleibt natürlich die Frage, wie rechtssicher eine solche Aussage ist, gerade dann, wenn sie ohne Zeugen getätigt wird.

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 22:55
von mech14
MTK T1 hat geschrieben:
Fr 16. Mär 2018, 06:35
Die Ausbildung endet mit Ablauf der Ausbildungszeit.
Sie endet früher, wenn die Ausbildung bestanden wird. Bestanden ist eine Prüfung, wenn der Prüfungsausschuß sagt, dass sie bestanden ist.

Wenn also der/die Prüfer direkt nach der Prüfung sagen, du hast bestanden, dann ist die Ausbildung beendet!
Du benötigst dafür keine schriftliche Bestätigung!
Das stimmt nicht ganz. Bestanden hat man nur, wenn man eine schriftliche Bestätigung vom Prüfungsausschuss direkt nach dem Fachgespräch (bei einem betrieblichen Auftrag) bekommt. Wie das bei Prüfungen nach PAL geht, weiß ich nicht, da ich selber einen betrieblichen Auftrag gemacht habe.

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: So 18. Mär 2018, 06:42
von MTK T1
Das BBiG verlangt KEINE schriftliche Bestätigung!

Die Bekanntgabe durch den Prüfungsausschuss reicht aus. Es ist also uninteressant, ob dies schriftlich (wie üblich) oder mündlich geschieht.
Schriftlich wird es nur rechtssicherer und ohne Zeugen nachweisbar.

Vgl. BBiG im Vollzitat, $21:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BBiG.pdf

Ich muss aber auch sagen, dass mir eine mündliche Bekanntgabe noch nie untergekommen ist.

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Di 25. Sep 2018, 03:20
von winio
Hi,

habe auch noch nie eine mündliche Bestätigung bekommen und ich würde trotzdem auf eine schriftliche Bestätigung bestehen.

LG

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 15:11
von Marlon Weber
Also bei mir war das so, dass ich das in der Berufsschule gesagt bekommen habe, ob ich bestanden habe oder nicht. Ich glaube auch, dass ich damals eine schriftliche Bestätigung bekommen habe. Das ist jetzt, aber schon eine weile her.

Schriftlich ist aber immer besser. Immerhin geht es hier auch um eine wichtige Information. Ich habe aber heute noch viel von dem Werkzeug, welches ich damals schon verwendet habe. Das liegt auch daran, dass ich es sorgsam in eine Box verstaue Ist eben nützlich, wenn man auch nach der Ausbildung sein Werkzeug lange behalten will. Kenne das von vielen, die sich ständig neues kaufen müssen.

Re: Ende der Ausbildung

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 09:59
von Silent1982
Hallo,

hier bei uns in der Firma ist es so, dass man an einem Tag x eine sogenannte Freisprechung hat und dort sein Zeugnis mit dem Kreuz bei Bestanden bekommt und damit ist die Ausbildung abgeschlossen.

Da wir über die IHK laufen, bekommt man von dort dann entsprechend später die genauen Ergebnisse mit Zahlen ausgedrückt. Diese kann man dann für spätere Bewerbungen nutzen oder bei seinem Arbeitgeber nachreichen.

Wichtig ist, dass du an einem Tag x eine Bescheinigung bekommst wo vermerkt ist, dass du bestanden hast. Dann ist erst die Ausbildung beendet.