Wie Zählt die Zwischenprüfung?
Wie Zählt die Zwischenprüfung?
Hi Leute!!!
Mir wurde heute gesagt, dass wenn man in der Zwischenprüfung schlechter wie eine bestimmt Punktzahl ist, dann muss man die Prüfung wiederholen und wird so nicht Zur AP zugelassen!
ist da was dran?
MFG Janson
Mir wurde heute gesagt, dass wenn man in der Zwischenprüfung schlechter wie eine bestimmt Punktzahl ist, dann muss man die Prüfung wiederholen und wird so nicht Zur AP zugelassen!
ist da was dran?
MFG Janson
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- Wohnort: Großraum Köln
ob du verkürzen kannst oder nicht is abhängig von den noten im 3. jahr im ersten halbjahr ... lf 9, lf 10 und powi müssen zusammen mindestens 2,5 ergeben und dann entscheiden die lehrer nochma darüber
der ausbilder gibt bei uns nurn ratschlag ob man verkürzen sollte oder nicht aber auch wenn er sagt man sollte es nicht machen, darf man es machen... also er kann es dir nicht verbieten
so wurde es uns zumindestens erklärt
der ausbilder gibt bei uns nurn ratschlag ob man verkürzen sollte oder nicht aber auch wenn er sagt man sollte es nicht machen, darf man es machen... also er kann es dir nicht verbieten
so wurde es uns zumindestens erklärt
boar krass falschthe_incredible_iguana hat geschrieben:Ich denke, die Option des Verkürzens liegt sicherlich im Ermessen des Ausbilders und dem Personalmanagment - einen Numerus Clausus, der Dir erlaubt zu verkürzen gibt es nicht!
also, wenn man verkürzen will, muss man erstmal gewisse leistungen bringen (berufsschule und natürlich auch zwischenprüfung) und dann müssen die lehrer zusagen, dass man die fähigkeit dazu hat.
der ausbilder bzw dein personalmanagment haben soweit erstmal garnichts zu sagen.
so wenn die ersten sachen unterschrieben und bestätigt wurden muss man sich nochmal eine unterschrift von seinem ausbilder holen.
unterschreibt dein ausbilder nicht, so muss er begründen, warum er glaubt, dass du nicht in der lage bist zu verkürzen! ja er muss es auf dem seine meinung begründen.
das ist aber noch nicht das ende vom lied, den jetzt wird der antrag an die ihk weiter gereicht und diese entscheidet dann ob du verkürzen darfst.
im regelfall ist die antwort "ja", damit daraus ein "nein" muss dein ausbilder ein echt guten grund gefunden haben.
ich hab doch genau geschrieben, dass der ausbilder nichts zu sagen hat, dass er eine empfehlung aussprechen kann, aber auch eine empfehlung zum ablehnen, wobei diese noch erstmal nichts zu sagen hat.Isabel hat geschrieben:Prayer sagt mal wieder nur die halbe Wahrheit!
Schaut Euch mal den Paragrph 43 - 46 BBiG an. Da steht drin, daß nur die Stelle (IHK) und/ oder der Prüfungsausschuß die vorzeitige Prüfung ablehnen darf- und nicht der Ausbilder, wie er behauptet!
Nicht gleich aufregen....
Ob der Ausbilder was sagt, oder nicht- ist wurscht! Wichtig ist, was der AUSBILDENDE (die Person, die verantwortlich für die gesamte Ausbildung im Werk ist) sagt/ schreibt.
Nur so nebenbei: nicht, daß ich nur Mechatroniker ausbilde, ich bin auch zufällig noch Prüfungsausschuß-Vorsitzende.
Aber ich möchte mich hier nicht wichtig tun, sondern nur helfen, Prüfungen zu bewältigen.....
Ob der Ausbilder was sagt, oder nicht- ist wurscht! Wichtig ist, was der AUSBILDENDE (die Person, die verantwortlich für die gesamte Ausbildung im Werk ist) sagt/ schreibt.
Nur so nebenbei: nicht, daß ich nur Mechatroniker ausbilde, ich bin auch zufällig noch Prüfungsausschuß-Vorsitzende.
Aber ich möchte mich hier nicht wichtig tun, sondern nur helfen, Prüfungen zu bewältigen.....
es regt mich auf, dass du meinen text liest und ihn umdichtest und mich korrigierst, obwohl ich genau die sachen schon zweimal vorher geschrieben hab... und ja über sowas rege ich mich auf.Isabel hat geschrieben:Nicht gleich aufregen....
Ob der Ausbilder was sagt, oder nicht- ist wurscht! Wichtig ist, was der AUSBILDENDE (die Person, die verantwortlich für die gesamte Ausbildung im Werk ist) sagt/ schreibt.
Nur so nebenbei: nicht, daß ich nur Mechatroniker ausbilde, ich bin auch zufällig noch Prüfungsausschuß-Vorsitzende.
Aber ich möchte mich hier nicht wichtig tun, sondern nur helfen, Prüfungen zu bewältigen.....
so nochmal langsam, ich habe folgendes geschrieben:Isabel hat geschrieben:Naja, Dein Text hatte nunmal inhaltliche Fehler....
und dumm machen, möchte ich Dich doch auch nicht.
Man kann ja nicht immer Recht haben.
Eine Frage nebenbei: Du weißt ja ziemlich viel über den Beruf des Mechatronikers. Bist Du einer oder bist Du im Prüfungsausschuß?
1) man muss einen gewissen schnitt haben
2) die schule muss zustimmen
3) es gibt ein feld, in der ausbilder seine meinung zum thema schreiben soll
4) dass die meinung des ausbilder nicht zählt
5) dass die entscheidung bei der ihk liegt
diese 5 sachen schreibe ich seid einem jahr im forum, immer wenn einer zu diesen thema fragt.
und jetzt auf einmal sagst du, ich habe in meiner punkteaufzählung einen fehler gemacht und schreibst genau den inhalt nochmal hin? sorry aber das geht echt nicht in meinen kopf rein... klar ich habe hingeschrieben, dass man seinen ausbilder fragen sollte, aber dass dessen aussage nicht verbindlich ist und du sagst das ist falsch und schreibst es aber auch hin.
und um auf deine frage zu kommen, nein ich bin nicht im prüfungsausschuss, ich bin noch in der ausbildung und bereite mich gerade auf meine abschlussprüfung vor.
Ich möchte mich hier nicht mii Dir streiten. Das ist mir zu banal, wenn jemand nicht richtig weiß, was er im letzten Beitrag geschrieben hat.
(Ähnliche Diskussionen gab es ja schon bei PELV/SELV)
Die übrigen Leute hier im Forum werden ja eh sehen, was im Endeffekt bei rauskommt.
Da Du ja eh schon alles weißt, wünsche ich Dir für Deine Abschlußprüfung viel Erfolg!
(Ähnliche Diskussionen gab es ja schon bei PELV/SELV)
Die übrigen Leute hier im Forum werden ja eh sehen, was im Endeffekt bei rauskommt.
Da Du ja eh schon alles weißt, wünsche ich Dir für Deine Abschlußprüfung viel Erfolg!
Hey,
zum Thema Ausbildung abkuerzen sollte man vielleicht erstmal unterscheiden, was man machen will.
Es gibt die Moeglichkeit den Ausbildungsvertrag zu aendern, oder fruehzeitig zur AP zugelassen zu werden.
Bei der ersten Option muessen gewisse Grundleistungen erbracht worden sein. Nachzulesen sind diese auf der Seite der IHK. Die Bochumer hat das unter Punkt B2 abgehandelt. Da hat die Schule keinen Einfluss drauf. Es entscheidet hier der Ausbilder und die IHK, wobei letztere sich an die fristen und die Vorbildung haelt und der Ausbilder wohl an die Faehigkeiten des Azubis.
Bei dem zweiten Fall hat die Schule immer noch nichts zu melden
Man braucht einen Notenschnitt von mindestens 2,49 und stellt den Antrag wieder beim Ausbilder und der Kammer, die pruefen das wieder und man bekommt irgendwann Post, in beiden Faellen.
Den Mist findet man im unteren Link
http://www.bochum.ihk.de/website/tpl/ar ... &dir=10010
@ prayer bereitet sich nicht jeder nach der ZP auf die AP vor
zum Thema Ausbildung abkuerzen sollte man vielleicht erstmal unterscheiden, was man machen will.
Es gibt die Moeglichkeit den Ausbildungsvertrag zu aendern, oder fruehzeitig zur AP zugelassen zu werden.
Bei der ersten Option muessen gewisse Grundleistungen erbracht worden sein. Nachzulesen sind diese auf der Seite der IHK. Die Bochumer hat das unter Punkt B2 abgehandelt. Da hat die Schule keinen Einfluss drauf. Es entscheidet hier der Ausbilder und die IHK, wobei letztere sich an die fristen und die Vorbildung haelt und der Ausbilder wohl an die Faehigkeiten des Azubis.
Bei dem zweiten Fall hat die Schule immer noch nichts zu melden
Man braucht einen Notenschnitt von mindestens 2,49 und stellt den Antrag wieder beim Ausbilder und der Kammer, die pruefen das wieder und man bekommt irgendwann Post, in beiden Faellen.
Den Mist findet man im unteren Link
http://www.bochum.ihk.de/website/tpl/ar ... &dir=10010
@ prayer bereitet sich nicht jeder nach der ZP auf die AP vor