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Zugspindeldrehmaschine = drehen in der AP1?

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 09:26
von Wim Tiesel
Also Leute,
in den Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb ist die Rede davon, dass der Prüfungsbetrieb eine Leit- und Zugspindeldrehmaschine mit allgemeinem Zubehör bereitzustellen hat. Kann man daraus schließen, dass in der AP1 gedreht werden muss? Und wenn ja, was für ein Teil wohl gefertigt werden soll?

Re: Zugspindeldrehmaschine = drehen in der AP1?

Verfasst: Di 14. Mär 2017, 09:43
von Gloadammal
Hallo,
ja es ist darauf zu schließen, das wir drehen müssen. Mein Betrieb und ich vermuten, dass wir den Stempel des dritten Zylinders drehen müssen da ist ein Halbzeug im Prüfungssatz von Christiani vorhanden mit den Maßen 20x33. Ich vermute wir müssen eine Fase oder sowas drehen, außerdem denke ich das wir es auf ein Maß drehen müssen und evtl. auch abstechen müssen. Ein Innengewinde für die Befestigung am Zylinder wird ebenfalls nötig sein.

Desweiteren spekulieren wir ob wir den Stempel evtl nach dem drehen noch bearbeiten müssen, evtl feilen oder so. Das ist aber nur eine Vermutung!

LG Gloadammal