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Freier Tag vor der schriftl. Prüfung!?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 06:40
von Phil97
Morgen,

ich hab mal gehört, dass viele Azubis von ihrem Betrieb am Tag vor der schriftlichen Prüfung frei bekommen, sprich kein Urlaubstag wird abgezogen.
In unserem Falle wäre das ja der Montag (24.04.2017) vor der Prüfung.
Meine Frage: Müssen die Betriebe das machen oder ist das freiwillig? Hab ich da einen Anspruch drauf? Wie wird das in eurem Betrieb gehandhabt?

LG
Phil

Re: Freier Tag vor der schriftl. Prüfung!?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 07:59
von poppko
Das gilt eigentlich nur für unter 18 jährige und nur für die AP2.
Bei uns bekommen der Gleichheit halber alle Azubis den Tag frei. Ist aber eine freiwillige Leistung.

Re: Freier Tag vor der schriftl. Prüfung!?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 13:45
von Gloadammal
Hey, bei uns bekommen alle Azubis bei beiden AP's den Tag vor der Prüfung frei. Dies ist aber wie schon erwähnt eine freiwillige Leistung! Ich bin aber der Meinung "Fragen kostet nichts" :D somit würde ich meinen Ausbilder diesbezüglich einmal Fragen.

Lg Gloadammal :D

Re: Freier Tag vor der schriftl. Prüfung!?

Verfasst: Di 11. Apr 2017, 10:30
von Fingerfräser
Bei uns ist das definitiv keine Regel und unser Ausbilder vertritt eher die Aufsicht wenn du willst kannste ja beantragen aber ob das sinnvoll ist ist eine andere Frage

Re: Freier Tag vor der schriftl. Prüfung!?

Verfasst: Fr 14. Apr 2017, 07:00
von trolode
Moin,
Der sogenannte Lerntag ist z.B. hier in BaWü Teil des Manteltarifvertrags für Auszubildende (MTV-A) der IG Metall. Bei deiner zuständigen Gewerkschaft solltest du darüber Auskunft bekommen ;)

Re: Freier Tag vor der schriftl. Prüfung!?

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 15:12
von Fingerfräser
Bei der IHK kannst du auf der Website auch Infos dazu bekommen wenn du durch deren Aufbau durchsteigst