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Alles zum Thema Abschlussprüfung Teil 2 (AP2).
WICHTIG: Technische Fragen bitte im Bereich KNOW HOW posten!
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CrownVic
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von CrownVic » So 7. Apr 2013, 17:48
olivermilan hat geschrieben:Die Ausbildungsnachweise sind am Dienstag schon mitzubringen!
Woher hast du denn diese Information? Ich setze mich jetzt an den Ausbildungsnachweis und schreibe den fehlenden Teil.
Und morgen fahre ich noch schnell in die Firma und hole meine Mappe...
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kollege222
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von kollege222 » So 7. Apr 2013, 17:51
Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) sind zu jeder Prüfung vorzulegen, ansonsten gibt es keine Prüfungszulassung!
LS kommt immer vor alle anderen Betriebsmittel, damit die Leitung zum Betriebsmittel mit geschützt ist! Ein RCD ist kein Leitungsschutz, sondern nur ein zusätzliches Schutzorgan!
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olivermilan
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Beitrag
von olivermilan » So 7. Apr 2013, 18:05
CrownVic hat geschrieben:olivermilan hat geschrieben:Die Ausbildungsnachweise sind am Dienstag schon mitzubringen!
Woher hast du denn diese Information? Ich setze mich jetzt an den Ausbildungsnachweis und schreibe den fehlenden Teil.
Und morgen fahre ich noch schnell in die Firma und hole meine Mappe...
Es ist vorgeschrieben den Ausbildungsnachweis zur Praktischen Prüfung dabeizuhaben.
Da also Die Arbeitsplanung direkt an die Theorietische Prüfung drangehangen wird,(Was in den Bereitstellungsunterlagen vermerkt ist)
muss man den Ausbildungsnachweis schon am Dienstag dabei haben.
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wechi
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Beitrag
von wechi » So 7. Apr 2013, 18:08
Was vermutet ihr
was mit den Induktiven & mit dem Kapazitiven Sensoren geschieht?
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mechamarkus
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Beitrag
von mechamarkus » So 7. Apr 2013, 18:26
Ich denke das wir die erst in der Abschlussprüfung Teil 2 brauchen.
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Saiden
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von Saiden » So 7. Apr 2013, 19:21
Einladung Theorie 09.04.:
Einladung Praxis 23.04.:
Sieht für mich danach aus, dass ich das Berichtsheft laut Unterlagen erst zur Praxis brauche.
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wechi
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Beitrag
von wechi » So 7. Apr 2013, 19:26
Okay sicher?
weil mein Ausbilder hat bei mir alles markiert was man 2014 erste benötigt & die Anzahlen verschiedener sachen geändert
aber die Sensoren waren bei mir nicht markiert
also benötigen wir die jetzt nicht?
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mechamarkus
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Beitrag
von mechamarkus » So 7. Apr 2013, 19:39
ich wüste nicht für was, aber kannst sie ja vorsichtshalber mitnehmen
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CrownVic
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von CrownVic » So 7. Apr 2013, 19:46
Meine Einladung ist etwas anders geschrieben. Aber vom Inhalt her gleich.
Am besten einfach den Ausbildungsnachweis am Dienstag mitnehmen. Die 30 Minuten Planung gehören ja schon zum praktischen Teil... Ist wirklich verwirrend.
Mein Kopf qualmt schon jeden Tag vom Lernen.
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kollege222
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Beitrag
von kollege222 » So 7. Apr 2013, 19:52
Zitat:
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form von Ausbildungsnachweisen führen müssen. In diesen Fällen ist die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist bei der mündlichen bzw. praktischen Abschlussprüfung vom Auszubildenden mitzubringen und auf Verlangen dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.
Quelle:
http://www.ihk-kassel.de/index.cfm?CFID ... 37D6F0AAAC
noch Fragen?
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olivermilan
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von olivermilan » So 7. Apr 2013, 20:40
Wie habt ihr euch denn so auf die Theorie vorbereitet?
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m3trohelp
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von m3trohelp » So 7. Apr 2013, 21:11
Bildung ist Ländersache. Daher können die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland abweichen.
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kollege222
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von kollege222 » So 7. Apr 2013, 22:25
Das ist nicht ganz richtig, die Regelung zur Führung von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) ist Bundeseinheitlich. Nur wird das Berichtsheft normalerweise bei der theoretischen Prüfung nicht geprüft. Ich habe aber auch schon gehört, dass Prüflinge nicht zur theoretischen Prüfung zugelassen wurden, weil der Ausbildungsnachweis nicht mitgeführt wurde! Was jeder daraus macht ist ja seine Sache! Ich jedenfalls rate dazu es mitzuführen.
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alkoholfrei93
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von alkoholfrei93 » So 7. Apr 2013, 22:33
kollege222 hat geschrieben:Das ist nicht ganz richtig, die Regelung zur Führung von Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften) ist Bundeseinheitlich. Nur wird das Berichtsheft normalerweise bei der theoretischen Prüfung nicht geprüft. Ich habe aber auch schon gehört, dass Prüflinge nicht zur theoretischen Prüfung zugelassen wurden, weil der Ausbildungsnachweis nicht mitgeführt wurde! Was jeder daraus macht ist ja seine Sache! Ich jedenfalls rate dazu es mitzuführen.
Ist ja wohl auch nicht zu viel verlangt das Heft mit zu bringen egal zu welchen Termin .. so schwer ist das Heft ja nicht..