Hi Leute hab mal ne Frage.
Wie sieht der Notenschlüssel aus???
mein Ausbilder meinte ich brauche bei Therorie un Praktischen, jeweils 51% der punkte
was passiert wenn ich in Therorie ne 5 schreib un in praktisch ne 2??
ab wann bestimmt man bzw fehlt man durch.
wäre net wenn es jemand posten könnte der Ahnung davon hat.
MfG
Gizmo
Notenschlüssel Abschlussprüfung
Notenschlüssel der IHK:
100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut
unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut
unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend
unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend
unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Wann hat man bestanden?
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in
den einzelnen Prüfungsteilen (Fertigkeits- und
Kenntnisprüfung) - soweit die Ausbildungsordnung
nichts anderes bestimmt - mindestens ausreichende
Leistungen erbracht sind.
Wann ist man durchgefallen?
D.h durchgefallen ist man, wenn man in den Prüfungsteilen A ODER B unter 50% der erreichbaren Punkte liegt und keine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen darf. Außerdem ist man durchgefallen, wenn man in einem Prüfungsteil die Note ungenügend bekommt oder die anschließende Ergänzungsprüfung nicht besteht.
Wann kann man eine mündlicher Ergänzungsprüfung machen?
Um eine mündliche Ergänzungprüfung ablegen zu können, muss man in der schriftlichen Prüfung insgesamt weniger als 49,5% erzielt haben und darf in keinem Prüfungsteil unter 30 Punkten liegen. Wenn dann rein rechnerisch noch ein Bestehen der Prüfung möglich wäre, dann kann eine Ergänzungsprüfung verlangt werden.
Diese dauert 15 Minuten und wird mit dem Faktor 1/2 gewichtet.
100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut
unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut
unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend
unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend
unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Wann hat man bestanden?
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in
den einzelnen Prüfungsteilen (Fertigkeits- und
Kenntnisprüfung) - soweit die Ausbildungsordnung
nichts anderes bestimmt - mindestens ausreichende
Leistungen erbracht sind.
Wann ist man durchgefallen?
D.h durchgefallen ist man, wenn man in den Prüfungsteilen A ODER B unter 50% der erreichbaren Punkte liegt und keine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen darf. Außerdem ist man durchgefallen, wenn man in einem Prüfungsteil die Note ungenügend bekommt oder die anschließende Ergänzungsprüfung nicht besteht.
Wann kann man eine mündlicher Ergänzungsprüfung machen?
Um eine mündliche Ergänzungprüfung ablegen zu können, muss man in der schriftlichen Prüfung insgesamt weniger als 49,5% erzielt haben und darf in keinem Prüfungsteil unter 30 Punkten liegen. Wenn dann rein rechnerisch noch ein Bestehen der Prüfung möglich wäre, dann kann eine Ergänzungsprüfung verlangt werden.
Diese dauert 15 Minuten und wird mit dem Faktor 1/2 gewichtet.