Prüfung Teil B
Prüfung Teil B
Hi zusammen,wollte mal so rum fragen, ob ihr bücher habt,die ihr für die abschlussprüfung teil b empfehlen könnt?wie wär das eigendlich wenn man theorie besteht und praktisch durchfällt?Muss man dann theorie ebenflls nochmal wiederholen?
kurze klärungsfrage: du meinst mit teil b den schriftlichen teil einer prüfung (funktionsanalyse/arbeitsplanung)?
wenn ja schriftlich und ankreuzen ist eine prüfung und gibt eine note. da kann man nicht ein teil schaffen und den anderen nicht.
hingegen kannst du funktionsanalyse und arbeitsplanung getrennt von einander bestehen oder nicht. (also beide schreiben, eins nicht schaffen wirst du dann den nicht geschaften teil in einem halben jahr nachholen dürfen).
wenn ja schriftlich und ankreuzen ist eine prüfung und gibt eine note. da kann man nicht ein teil schaffen und den anderen nicht.
hingegen kannst du funktionsanalyse und arbeitsplanung getrennt von einander bestehen oder nicht. (also beide schreiben, eins nicht schaffen wirst du dann den nicht geschaften teil in einem halben jahr nachholen dürfen).
ja mit teil B meinte ich die schriftliche prüfung.
nochmal die 3 teile: Arbeitsplanung,Funktionsanalyse und Wiso...
hab ich das richtig bestanden?wenn man jetzt z.b. nur wiso und arbeitsplanung besteht,muss man im zweiten Anlauf nur Funktionsanalyse wiederholen?
wie wär es denn wenn man den kompletten schriftlichen Teil nicht besteht?dann ist man doch für das fachgespräch und so nicht mehr zugelassen oder seh ich das falsch?
nochmal die 3 teile: Arbeitsplanung,Funktionsanalyse und Wiso...
hab ich das richtig bestanden?wenn man jetzt z.b. nur wiso und arbeitsplanung besteht,muss man im zweiten Anlauf nur Funktionsanalyse wiederholen?
wie wär es denn wenn man den kompletten schriftlichen Teil nicht besteht?dann ist man doch für das fachgespräch und so nicht mehr zugelassen oder seh ich das falsch?
ja das sind die drei schriftlichen teile.Zuber hat geschrieben:ja mit teil B meinte ich die schriftliche prüfung.
nochmal die 3 teile: Arbeitsplanung,Funktionsanalyse und Wiso...
hab ich das richtig bestanden?
ja. dann kommst du ein halbes jahr später nochmal und wirst in funktionsanalyse geprüft.Zuber hat geschrieben:wenn man jetzt z.b. nur wiso und arbeitsplanung besteht,muss man im zweiten Anlauf nur Funktionsanalyse wiederholen?
also ich kann jetzt natürlich keine antwort geben, die dir eine rechtliche garantie gibt.Zuber hat geschrieben:ja mit teil B meinte ich die schriftliche prüfung.
nochmal die 3 teile: Arbeitsplanung,Funktionsanalyse und Wiso...
hab ich das richtig bestanden?wenn man jetzt z.b. nur wiso und arbeitsplanung besteht,muss man im zweiten Anlauf nur Funktionsanalyse wiederholen?
wie wär es denn wenn man den kompletten schriftlichen Teil nicht besteht?dann ist man doch für das fachgespräch und so nicht mehr zugelassen oder seh ich das falsch?
bei mir in der schriftlichen war einer, der nur funktionsanalyse mit geschrieben hat und meinte, dass es für ihn der letzte teil war.
das fachgespräch bezieht sich ja auch auf deine dokumentation und die ist komplett los gelöst von der schriftlichen prüfung. von daher wär es merkwürdig, wenn du den praktischen teil nicht beenden dürftest.
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was meint ihr,wie ist das mit der praktischen prüfung und fachgespräch?(Also dem zweiten teil der prüfung) sind die beiden teile losgelöst voneinander???weiß das jemand von euch?
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danke für die antwort,aber in dem link,den du hier reingestellt hast, sind nur die kriterien zum bestehen der prüfung beschrieben.
das weitere vorgehen bei einem durchgefallenem prüfling aber nicht...
weiß da jemand drüber bescheid?
das weitere vorgehen bei einem durchgefallenem prüfling aber nicht...
weiß da jemand drüber bescheid?
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ja so sollte es eig sein naja interessiert mich aber i...-wie trotzdem
wenn du in einem teil durchfällst kannst du ihn ein halbes jahr später nochmal machen.
technisch gesehen könntest du versuchen zu klagen, dass man nen fehler bei dir gemacht hat und das neu durchgeguckt werden muss. von dieser geschichte ist aber abzuraten, da ein verfahren länger als ein halbes jahr (sogar länger als ein jahr dauert) und du in der zwischenzeit die prüfung nicht neu ablegen darfst.
technisch gesehen könntest du versuchen zu klagen, dass man nen fehler bei dir gemacht hat und das neu durchgeguckt werden muss. von dieser geschichte ist aber abzuraten, da ein verfahren länger als ein halbes jahr (sogar länger als ein jahr dauert) und du in der zwischenzeit die prüfung nicht neu ablegen darfst.