Nothalt: Einrichtbetrieb oder nicht?
Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 16:51
Hallo,
Heute habe ich mein Prüfgestell zum ersten Mal nach der kompletten Neuverdrahtung etc. angeworfen. Dabei hat sich dann auch die Frage ergeben, ob im NOT-HALT weiterhin der Einrichtbetrieb laufen darf, oder nicht. Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen und es steht Aussage gegen Aussage. Die Definition nach EN60204 sieht nur einen Vorrang für NOT-HALT vor. Allerdings würde ein Einrichtbetrieb im NOT-HALT sinn machen, wenn dadurch zum Beispiel eine eingeklemmte Person befreit werden könnte.
Habt ihr da nen Tipp für mich?
Gruß aus Hamburg,
Nils
Heute habe ich mein Prüfgestell zum ersten Mal nach der kompletten Neuverdrahtung etc. angeworfen. Dabei hat sich dann auch die Frage ergeben, ob im NOT-HALT weiterhin der Einrichtbetrieb laufen darf, oder nicht. Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen und es steht Aussage gegen Aussage. Die Definition nach EN60204 sieht nur einen Vorrang für NOT-HALT vor. Allerdings würde ein Einrichtbetrieb im NOT-HALT sinn machen, wenn dadurch zum Beispiel eine eingeklemmte Person befreit werden könnte.
Habt ihr da nen Tipp für mich?
Gruß aus Hamburg,
Nils