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DIN bestimmungen in der Haustechnik

Verfasst: So 20. Apr 2014, 18:56
von Deleted User 3863
Moinsen, hab da nen Problem in der Haustechnik.
Und zwar folgendes: Meine Schwester in nach Hannover in ne WG gezogen und ich hab da mal die Steckdosen überprüft, da die eine immer funkte, wenn man was angeschlossen hatte.
Dabei ist mir aufgefallen, das keine Steckdose an PE angeschlossen ist, die wurden abgeschnitten bzw war nur eine 2 polige Leitung. Das darf doch nicht sein, oder?
Da gibt es bestimmt vorgaben und Normen, die eingehalten werden müssen.
Achja, und es funkte, weil jemand eine Brücke in der Steckdose gesteckt hat, von 230V auf den PE Anschluss für die Geräte... ich dachte, ich kriege nen Herzkasper.

Und dazu kommt noch: Die ganze Butze ist nur über normale Sicherungen abgesichert, hat aber keinen FI Personenschutzschalter. Jetzt ist da die frage, ob jede Wohnung in einem Mehrfamiliengebäude einen eigenen FI braucht, oder ob es legal ist, nur einen Haupt FI im Keller zu haben.

Das Haus ist schon etzwas älter, schätze BJ 1950 oder so.

Jedenfalls bin ich der meinung, das es bestimmt die Rechtliche Vorgabe gibt, das Steckdosen mit PE angeschlossen werden sollen und jede Butze einen FI braucht, habe dazu aber kaum was gefunden.
Kennt sich da jemand aus und kennt die Normung, unter der man nachschauen kann?

Re: DIN bestimmungen in der Haustechnik

Verfasst: Mo 21. Apr 2014, 18:02
von joe28
Also ich meine wenn es ein älteres Haus ist dann muss dort noch nix nach den neuen Standards drinnen sein also DIN habe ich jetzt die DIN 18015 mir eben ergooglelt weiß nicht ob das die richtige ist und ich denke an diese würden sich dann auch nur dann die Fachkräfte die man eingestellt hat halten.

Aber ich kenne es auch so wenn dir kein Fachmann die Elektronik im Haus angeschlossen hat gibt es keine Garantie das alles Ordnungsgemäß angeschlossen ist. Jeder kann eigentlich das Zeug irgendwie anschließen nur dann bezahlt halt die Versicherung auch nix wenn es raus kommt das da totaler Bullshit vom Laien zusammengeschustert wurde.

Achso und wie das ganze bei Miethäusern ist kann ich dir leider nicht sagen was da so abgeht.

Re: DIN bestimmungen in der Haustechnik

Verfasst: Mi 23. Apr 2014, 11:01
von Salmeika
Soweit ich weiß, kann mich natürlich auch vertun, war früher kein FI vor Steckdosen vorgeschrieben. Bei neuen Steckdosen muss ein FI vorgeschaltet sein. Ich meine auch, dass dieser nicht nachgerüstet werden muss. Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.

Re: DIN bestimmungen in der Haustechnik

Verfasst: So 1. Jun 2014, 08:19
von Steuermann
Wird an der elektrischen Anlagen eine Änderung vorgenommen, muß diese den aktuellen Bestimmungen gerecht werden.
Ist aber nichts gemacht worden, also keine Veränderung oder Erweiterung, an der Anlage gilt keine Nachrüstpflicht, geschweige eine Pflicht die Anlage auf den neusten Stand zu bringen.

Re: DIN bestimmungen in der Haustechnik

Verfasst: Mo 9. Jun 2014, 14:06
von Hydraulikmotor
Hallo,
das was du da beschreibst, ist ein altes bekanntes Problem von Altbauten. Früher war es üblich, ein 2 Leiter PEN-System zu verwenden. Hierbei wurde von der Verteilung bis zur Steckdose nur ein 2 adriges Kabel verlegt. In der Steckdose selber wurde dann die "klassische Nullung" vorgeneommen. Das heißt der PE (Schutzleiter) Kontakt der Steckdose bekam eine Brücke auf den Neutral Leiter (Deswegen PE N- System). Sollte bei dir wirklich die Brücke von PE auf L gehen, muss das schnellstens geändert werden. Bist du dir dabei nicht sicher, ziehe einen Fachmann zu rate.