Muss das Fachgespräch immer nach der schriftlichen Prüfung stattfinden?

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OlMecha
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Muss das Fachgespräch immer nach der schriftlichen Prüfung stattfinden?

Beitrag von OlMecha » Mi 18. Mär 2020, 11:28

Moin,

meine Frage lautet: Gibt es eine Regelung die besagt, dass eine schriftliche Prüfung immer vor dem Fachgespräch stattfinden muss? Oder kann nach aktuellem Regelwerk ein Fachgespräch auch vor der schriftlichen Prüfung stattfinden?

Hintergrund der Frage: Regulär wäre es ja so, dass die schriftlichen Prüfungen vor dem Fachgespräch stattfindet. In meinem konkreten Fall bei Verkürzung der Ausbildung wäre die Sommerprüfung 2020 so terminiert, dass mitte Mai die schriftlichen Prüfungen sind und im Juli wäre dann das Fachgespräch.

Da ich einen Betrieblichen Auftrag als Abschlussprüfung mache, wäre die Durchführungsphase grob im April bis Ende Mai. Die Genehmigung meines Auftrags ist bisher nur beantragt, jedoch noch nicht genehmigt.

Wegen der äußeren Umstände durch die Corona-Pandemie bleibt mein Betrieb für mehrere Wochen geschlossen, was auch in die Durchführungsphase fällt. Effektiv bleiben mir also nach aktueller Zeitschiene knapp 11 Arbeitstage zur Durchführung des betrieblichen Auftrags. Dieser Zeitraum ist aller voraussicht nach zu knapp, weil wahrscheinlich Material nicht rechtzeitig geliefert werden kann oder Ansprechpartner nicht unbedingt zur Verfügung stehen.

Nun bin ich aktuell dabei abzuklären, ob und in wie fern sich der Zeitraum für die Durchführung verlängern oder verschieben lässt. Dabei kam auch die Annahme auf, dass der schriftliche Prüfungstermin im Mai möglicherweise wegen Corona verschoben wird. In diesem Zuge wurde ich mit der Aussage konfrontiert, dass das Fachgespräch sowieso erst nach der schriftlichen Prüfung stattfinden könne. Das heißt, würde die bundeseinheitliche schriftliche Prüfung ausfallen und sagen wir mal auf einen Zeitpunkt nach den Sommerferien verschoben werden, würde automatisch auch das Fachgespräch später stattfinden.

Meinem aktuellen Verständnis nach ist es so, dass die schriftlichen Prüfungen bundeseinheitlich sind. Wahrscheinlich ist es auch bei den praktischen IHK-Prüfungen auf Basis der Bereitstellungsunterlagen / PAL-Aufgaben so, da ja jeder der diese Art der Prüfung ablegt die gleiche Aufgabe erhält. Ein betrieblicher Auftrag und die Fachgespräche sind ja aber grundsätzlich losgelöst von den schriftlichen Prüfungen und die Zeitschiene sowie die Organisation wird ja von jeder regionalen Kammer individuell organisiert. Daher sollte die schriftliche Prüfung bei durchführung eines betrieblichen Auftrags auch nach dem Fachgespräch möglich sein.

Ich hab mir schon die Ausbildungsverordnung zum Mechatroniker reingezogen, aber konnte zu dieser Fragestellung nichts finden. Möglicherweise hab ichs aber auch übersehen.

Danke für eure Infos.
poppko
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Re: Muss das Fachgespräch immer nach der schriftlichen Prüfung stattfinden?

Beitrag von poppko » Di 24. Mär 2020, 07:56

Da das Fachgespräch oder die praktische Pal Prüfung die letzte Prüfungsleistung ist, ist diese immer nach der schriftlichen Prüfung.
Denn Du bist ja nach feststellen der letzten Prüfungsleistung Facharbeiter. Wenn die schriftliche nach dem FG stattfindet, welcher Zeitraum gilt dann für die Feststellung deiner letzten Prüfungsleistung?
Ich würde mir mit dem Durchführungszeitraum keinen Stress machen. Wenn dein Auftrag genehmigt wurde und du den früher durchführen kannst, dann mach das einfach. Da es nicht vorgesehen ist, das sich Prüfer deinen Auftrag in der Firma ansehen, ist es ja egal wann du den Auftrag machst. Zur Not änderst du halt die Daten in deinen Unterlagen so ab, dass sie mit deinem Durchführungszeitraum übereinstimmen.
Du könntest dich aber auch mit deiner Kammer in Verbindung setzten und dich dort beraten lassen. Die können dir besser Auskunft geben :wink:
OlMecha
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Re: Muss das Fachgespräch immer nach der schriftlichen Prüfung stattfinden?

Beitrag von OlMecha » Mi 8. Jul 2020, 06:55

Bei mir lief das jetzt so ab, dass mein Abgabetermin um 7 Wochen nach hinten verschoben wurde, weil wegen Kurzarbeit durch Corona keine frühere Fertigstellung möglich war. Das heißt, dass der Abschluss der Durchführung und der Abgabetermin der Doku nach der schriftlichen Prüfung und noch etwa zwei Wochen vor dem Fachgesprächstermin stattfand.

Ansonsten zu dem Thema noch folgende, passende Info:

In diesem Jahr gab es bei uns eine Ausbildungsrichtung, in der zum Fachgespräch eines Azubis, der seine Ausbildung um ein halbens Jahr verkürzt hat nicht festgestellt werden konnte, ob der Azub bestanden hat oder nicht. Zwar hat die schriftliche Prüfung vor dem Fachgespräch stattgefunden, aber zum Zeitpunkt des Fachgesprächs war die Notengebung der Berufssschule noch nicht abgeschlossen - und ein Zeugnis ist eben genauso Kriterium um zu bestehen. Aktuell wartet der Azubi noch darauf, dass die Noten der Berufsschule stehen. Erst dann kann bestimmt werden, ob der Azubi bestanden hat. Sobald der Azubi sein endgültiges Schulzeugnis zugestellt bekommt, kann die Aussage über bestanden oder nicht bestanden getroffen werden.

Oder anders: Der Abschluss des Fachgesprächs ist nicht immer die letzte Bewertungsstufe in der das Bestehen/nicht Bestehen ermittelt wird.
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