Haftbarkeit
Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 09:33
is man eigentlich haftbar wenn man in der praktischen Abschlussprüfung was falsch macht d.h. sicherungen vergisst einzubauen etc. und dadurch ein "gefährlicher zustand" erreicht werden koennte?!
sagen wir mal im schlimmsten fall hängt der benutzer der gebauten anlage an 230 volt und stirbt.
haftet der azubi, der ausbilder der ja auch das inbetriebnahme protokoll unterschrieben hat oder gar beide?!
sagen wir mal im schlimmsten fall hängt der benutzer der gebauten anlage an 230 volt und stirbt.
haftet der azubi, der ausbilder der ja auch das inbetriebnahme protokoll unterschrieben hat oder gar beide?!