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Haftbarkeit

Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 09:33
von illu
is man eigentlich haftbar wenn man in der praktischen Abschlussprüfung was falsch macht d.h. sicherungen vergisst einzubauen etc. und dadurch ein "gefährlicher zustand" erreicht werden koennte?!
sagen wir mal im schlimmsten fall hängt der benutzer der gebauten anlage an 230 volt und stirbt.

haftet der azubi, der ausbilder der ja auch das inbetriebnahme protokoll unterschrieben hat oder gar beide?!

Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 09:51
von maram
Nach meinem Wissensstand müßte es so sein das der der die Abnahme gemacht hat dafür haftet, den du als noch nicht gelernter Elektrofachkraft die Anlage ohne Abnahme einer solchen garnicht erst in Betrieb nehmen darfst.

Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 12:19
von illu
bei mir war niemand dabei und es war auch das erste mal dass ich sowas durchgefuehrt hab...bzw ueberhaupt mal ne anlage mit schaltschrank gebaut hab

Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 16:11
von Isabel
In jedem Fall ist der dran Schuld, der das Prüfprotokoll unterschreibt.
Hier Dein Ausbilder.
Bei unseren dt. Gesetzen wäre ich aber vorsichtig! Denn:
Du wurdest eingewiesen im Umgang mit el. Strom und mußtest dafür vielleicht noch unterschreiben.
Damit bist Du eine elektrotechnisch unterwiesene Person. (EuP)
Deshalb schaut immer noch eine Elektrofachkraft drüber....