is man eigentlich haftbar wenn man in der praktischen Abschlussprüfung was falsch macht d.h. sicherungen vergisst einzubauen etc. und dadurch ein "gefährlicher zustand" erreicht werden koennte?!
sagen wir mal im schlimmsten fall hängt der benutzer der gebauten anlage an 230 volt und stirbt.
haftet der azubi, der ausbilder der ja auch das inbetriebnahme protokoll unterschrieben hat oder gar beide?!
Haftbarkeit
In jedem Fall ist der dran Schuld, der das Prüfprotokoll unterschreibt.
Hier Dein Ausbilder.
Bei unseren dt. Gesetzen wäre ich aber vorsichtig! Denn:
Du wurdest eingewiesen im Umgang mit el. Strom und mußtest dafür vielleicht noch unterschreiben.
Damit bist Du eine elektrotechnisch unterwiesene Person. (EuP)
Deshalb schaut immer noch eine Elektrofachkraft drüber....
Hier Dein Ausbilder.
Bei unseren dt. Gesetzen wäre ich aber vorsichtig! Denn:
Du wurdest eingewiesen im Umgang mit el. Strom und mußtest dafür vielleicht noch unterschreiben.
Damit bist Du eine elektrotechnisch unterwiesene Person. (EuP)
Deshalb schaut immer noch eine Elektrofachkraft drüber....