Arbeitsaufgabe Unterweisungsnachweis

Alles zum Thema Teil 1 der Abschlussprüfung (AP1 / ehemals Zwischenprüfung).
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SenorFusion
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Arbeitsaufgabe Unterweisungsnachweis

Beitrag von SenorFusion » Mi 12. Apr 2017, 09:43

Was sollte unter ''Inhalt der Unterweisung in Stichworten'' alles drin stehen ?
Kann mir da wer helfen ?
poppko
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Re: Arbeitsaufgabe Unterweisungsnachweis

Beitrag von poppko » Mi 12. Apr 2017, 10:45

Das sollte dein Ausbilder ausfüllen und unterschreiben.
Damit muss der Ausbildungsbetrieb gegenüber der IHK versichern, dass der Prüfling im Umgang von Spannung und Messgeräten geschult / unterwiesen ist.
Ist das nicht ausgefüllt und unterschrieben, kannst du nicht an der Prüfung teilnehmen.
Bei uns steht folgendes drin:
• Einweisung am Arbeitsplatz, §29 JarbSchG, §81 BetrVG

• BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention

• BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

• BGI 503 Unfallverhütungsvorschrift: Anleitung zur Ersten Hilfe

• Gefahren des elektrischen Stromes (Entstehungsursachen, Auswirkungen, Vermeidung),

• DIN VDE 0100-410: Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme, Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

• DIN VDE 0105-100: Die 5 Sicherheitsregeln, ihre Anwendung im betrieblichen bzw. öffentlichen Netz
Arbeiten in der Nähe von Spannung. Mittelbares und unmittelbares Berühren unter Spannung stehender Teile

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich den Prüfling über die Gefahren beim Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Kenntnis gesetzt habe und dieser seine Befähigung in der Praxis nachgewiesen hat.
SenorFusion
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Re: Arbeitsaufgabe Unterweisungsnachweis

Beitrag von SenorFusion » Mi 12. Apr 2017, 11:51

danke für die schnelle Antwort :wink:
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