Wird an der elektrischen Anlagen eine Änderung vorgenommen, muß diese den aktuellen Bestimmungen gerecht werden.
Ist aber nichts gemacht worden, also keine Veränderung oder Erweiterung, an der Anlage gilt keine Nachrüstpflicht, geschweige eine Pflicht die Anlage auf den neusten Stand zu bringen.
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- So 1. Jun 2014, 08:19
- Forum: E-Technik
- Thema: DIN bestimmungen in der Haustechnik
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- Di 1. Okt 2013, 21:10
- Forum: Teil 1 der Abschlussprüfung / Zwischenprüfung
- Thema: Fachgespräche
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Re: Fachgespräche
Bei mir wurden folgende Themen gefragt : Welche Messung und warum bei RCD. (Auslösestrom Auslösezeit) Funktionsweise eines Drosselrückschlagventil's. Anlagen- und Personenschutz. (Schutzklasse und IP) Erklärung der gesamten pneumatischen Anlage und Funktionsweise. Was passiert, wenn ein Teil vor dem...
- Fr 20. Sep 2013, 08:28
- Forum: Teil 1 der Abschlussprüfung / Zwischenprüfung
- Thema: Abschlussprüfung Teil 1 Herbst 2013
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Re: Abschlussprüfung Teil 1 Herbst 2013
Ich fand die theoretische Prüfung auch schwerer wie im Frühjahr. :( Als ich bei den ungebundenen Aufgaben die erste Seite erledigt hatte und dann umblätterte dachte ich,die ist schwer schnell weiter, 8O aber die zweite hatte ich auch nicht gleich verstanden, da dachte ich jetzt ist der Faden gerisse...