Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

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Mech2728
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Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von Mech2728 » Di 22. Dez 2020, 08:21

Servus Leute,

hab heute meine Ergebnisse von der AP2 online gesehen und leider ganz schön verhauen :oops:

Meine Ergebnisse sind:
AP 49
FA 36
WISO 54

Hab mal irgendwo gelesen, dass man noch mit zwei 5 die mündliche Ergänzungsprüfung machen kann. Glaub ich müsste dann in die AP, richtig? Müsste dann halt gesamt über 50 % kommen, damit ich nicht in 6 Monaten wiederholen muss.

Wäre echt dankbar für eure Hilfe
Lorenz82
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von Lorenz82 » Di 22. Dez 2020, 09:43

Mech2728 hat geschrieben:
Di 22. Dez 2020, 08:21
Servus Leute,

hab heute meine Ergebnisse von der AP2 online gesehen und leider ganz schön verhauen :oops:

Meine Ergebnisse sind:
AP 49
FA 36
WISO 54

Hab mal irgendwo gelesen, dass man noch mit zwei 5 die mündliche Ergänzungsprüfung machen kann. Glaub ich müsste dann in die AP, richtig? Müsste dann halt gesamt über 50 % kommen, damit ich nicht in 6 Monaten wiederholen muss.

Wäre echt dankbar für eure Hilfe
Guten Morgen ,

Leider ist mit zwei 5 eine mündliche Prüfung nicht mehr möglich, du musst also wiederholen.Selbst mit einer 5 liegt es im Ermessen der jeweiligen Kammer.
Mech2728
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von Mech2728 » Di 22. Dez 2020, 11:08

[/quote]

Guten Morgen ,

Leider ist mit zwei 5 eine mündliche Prüfung nicht mehr möglich, du musst also wiederholen.Selbst mit einer 5 liegt es im Ermessen der jeweiligen Kammer.
[/quote]


Hallo Lorenz,

danke für die schnelle Antwort in der Berufsausbildungsordnung steht aber folgendes:

(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2.
im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
3.
in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 mit mindestens „ausreichend“ und
4.
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Arbeitsplanung“, „Funktionsanalyse“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.


Das bedeutet doch so viel für mich wie: wenn ich die eine 5 durch die Ergänzungsprüfung wegbekomm und dann immernoch mindestens 50 % habe, habe ich bestanden, oder???
Lorenz82
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von Lorenz82 » Mo 28. Dez 2020, 10:41

Nein, bedeutet es nicht .Dort steht lediglich das du, auf deinen Antrag hin eine mündlichen Prüfung machen kannst, dem kann entsprochen werden oder auch nicht.Das liegt im Ermessen der Kammer.Bei zwei 5 bist du definitiv durchgefallen und müsstest dann z.B. im Sommer diese beiden Prüfungen wiederholen.
Lorenz82
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von Lorenz82 » Mo 28. Dez 2020, 10:56

Lorenz82 hat geschrieben:
Di 22. Dez 2020, 09:43
Mech2728 hat geschrieben:
Di 22. Dez 2020, 08:21
Servus Leute,

hab heute meine Ergebnisse von der AP2 online gesehen und leider ganz schön verhauen :oops:

Meine Ergebnisse sind:
AP 49
FA 36
WISO 54

Hab mal irgendwo gelesen, dass man noch mit zwei 5 die mündliche Ergänzungsprüfung machen kann. Glaub ich müsste dann in die AP, richtig? Müsste dann halt gesamt über 50 % kommen, damit ich nicht in 6 Monaten wiederholen muss.

Wäre echt dankbar für eure Hilfe
Guten Morgen ,

Leider ist mit zwei 5 eine mündliche Prüfung nicht mehr möglich, du musst also wiederholen.Selbst mit einer 5 liegt es im Ermessen der jeweiligen Kammer.
Ich habe in unserem IHK Bereich auch leider schon Fälle erlebt , in denen Leute mit einer 5 durchgefallen sind weil sie nicht in die mündliche durften.Die Entscheidung wer un die mündliche darf liegt bei der IHK und dem Prüfungsausschuss
Mech2728
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von Mech2728 » Mo 28. Dez 2020, 15:14

Heute kam der Brief von der IHK, dass ich den Antrag auf mündliche Ergänzungprüfung stellen kann und die Prüfungsfächer, in der ich diese mache selber angebe. Man kann wohl auch mehrere Ergänzungsprüfungen machen? Das stand ja gezielt drin:

Es wird eine Ergänzungsprüfung in folgendem Prüfungsfach/-Fächer beantragt
JulianNickel
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von JulianNickel » Mi 6. Jan 2021, 18:09

Lorenz82 hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 10:41
Nein, bedeutet es nicht .Dort steht lediglich das du, auf deinen Antrag hin eine mündlichen Prüfung machen kannst, dem kann entsprochen werden oder auch nicht.Das liegt im Ermessen der Kammer.Bei zwei 5 bist du definitiv durchgefallen und müsstest dann z.B. im Sommer diese beiden Prüfungen wiederholen.

Das verstehe ich nicht ganz. Ist man mit einer 5 in einem der drei schriftlichen Teile immer automatisch durchgefallen ohne Ergänzungsprüfung.

Selbst mit einer 5 können doch alle vier Bedingungen, welche die IHK auflistet erfüllt werden.
poppko
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Re: Mündliche Ergänzungsprüfung noch möglich???

Beitrag von poppko » Do 7. Jan 2021, 06:49

Man kann mit einer 5 in einem der Fächer noch bestehen, wenn man in Summe im schriftlichen insgesamt über 50% kommt.
Fa und Ap zählen je 40% und Wiso 20%
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