Hallo Mechatronikergemeinde,
ich bräuchte Hilfe bei einer Rechtsfrage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin jetzt vor einem Monat bei meinem Ausbildungsbetrieb als Geselle übernommen worden. Letzte Woche ist mir eine richtig große SchXXXX gelungen, und zwar wollte ich mit einem 2 Wochen alten ML 63 AMG (knapp über 600 PS) auf einen Achsmeßstand fahren. Nach mehrfachem rauf und runter fahren und Meßplatten verschieben, bin ich dann als ich oben war und schnell die Bremse treten wollte, dass ich nicht vorne wieder runterrolle; ausversehen auch auf Gaspedal gekommen.
Hört sich zwar echt **** blöd an aber so war es halt. Auf jeden Fall ist das Teil losgerast und bevor ich es überhaupt bemerkte landete ich schon in einem Blechschrank an der Wand.
Jedenfalls Stoßstange und Motorhaube neu, knapp über 3000 Euro, schon repariert, Betriebsversicherung schon gemeldet und noch nichts gehört...
Mein Meister (weil er mich wohl nicht hätte fahren lassen dürfen) und ich haben natürlich ein mords Einlauf vom Betriebsleiter bekommen und seit dem ignoriert der Betriebsleiter mich.
Jetzt kommt meine eigentliche Sorge: Vor ein paar Wochen hatten 2 Mechaniker auf dem Betriebsgelände einen Zusammenstoß mit Kundenautos, daraufhin hieß es, dass die Versicherung uns nur noch mit einer Selbstbeteiligung von 1000Euro versichern würde, da zu viel passiert wäre, und die 2 Mechaniker mussten eben diese 1000 Euro selbst bezahlen.
Jetzt habe ich Angst, dass die von mir auch noch die 1000 Euro haben wollen, da dass sehr viel Geld für mich wäre, das ich nicht übrig habe.
Hier noch ein paar Fakten:
-Wir sind nicht mehr in der Kfz Innung
-Haben keinen Betriebsrat
-In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Haftung oder Selbstbeteiligung
Falls die das Geld von mir haben wollen, soll ich dann gleich zum Anwalt oder was meint ihr. Mir ist klar, dass ich dann rausgeworfen werde, da ich gerade wieder in der Probezeit bin, aber aus Gründen, die ich jetzt nicht näher beschreiben will, WÄRE ES MIR SOGAR RECHT, WENN SIE MICH KÜNDIGEN WÜRDEN.
Ich möchte jetzt keine Meinungen hören wie: Ich würd nichts zahlen! Sondern ich wüsste gerne ob ihr die Rechtslage oder einen ähnlichen Fall kennt.
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.
Gruß MatteoSLK
Hafte ich für Sachschäden im Betrieb? - Brauche Hilfe
Die genaue Rechtslage kenne ich zwar nicht aber aus erfahrung kann ich sagen das du nicht unbediengt den Betrag zahlen musst. Da es ja eine Versicherung gibt. Es ist echt schade das es in deinem Betrieb keinen Betriebsrat gibt denn dann kann man dir soleicht nichts anhaben. Ich gehe auch mal davon aus dass du auch nicht in einer Gewerkschaft bist denn dann könntest du dir da Rat suchen. Die würden dir in solchen Fragen auch Antwort geben. Um es mal konkret zu sagen ich würde sagen du musst nicht Zahlen doch vielleicht melden sich noch andere, es könnte ja sein das die anderer Meinung sind.
Technik entwickelt sich immer vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen. [Antoine de Saint Exupéry]
Danke erstmal für eure Antworten.
Bis jetzt hat noch keiner deswegen was gesagt, aber ich denke, dass der Fall bei der Versicherung noch nicht ganz abgeschlossen ist und da noch was kommen könnte.
Ich weiß, dass sich der Unfall echt bescheuert anhört aber es ist jetzt halt passiert, normalerweise bin ich ein guter fahrer
Also wer entscheidet am Ende ob es fahrlässig ist - ein Gericht?
Einer Rechtschutzversicherung hab ich übrigens nicht.
Bis jetzt hat noch keiner deswegen was gesagt, aber ich denke, dass der Fall bei der Versicherung noch nicht ganz abgeschlossen ist und da noch was kommen könnte.
Ich weiß, dass sich der Unfall echt bescheuert anhört aber es ist jetzt halt passiert, normalerweise bin ich ein guter fahrer
Also wer entscheidet am Ende ob es fahrlässig ist - ein Gericht?
Einer Rechtschutzversicherung hab ich übrigens nicht.
Re: Hafte ich für Sachschäden im Betrieb? - Brauche Hilfe
Der Betrieb sollte eigentlich eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Angestellten abgeschlossen haben. Besonders, wenn mit hochpreisigen Maschinen gearbeitet wird. Wenn du im Rahmen einer Dienstanweisung gehandelt hast, bist du geschützt. Nur als Bsp: Wenn du allerdings alkoholisiert gewesen bist (das nehme ich aber überhaupt nicht an. ), dann sieht die Rechtslage anders aus.
Ansonsten gibt es bei dir eine private Haftpflichtversicherung? Die kann zur Not auch genutzt werden. Aber grundsätzlich bist du in der Dienstzeit übers Unternehmen versichert.
Aber ich kenne das auch aus meinem Unternehmen. Unser Azubi sollte mit dem Dienstwagen eine Tour machen und hat einen Kratzer ins Auto praktiziert. Schon sollte er als Lehrmaßnahme (!) 200 Euros zahlen. Und er hat ja nicht mit Absicht gehandelt. Die Sache war aber schnell vom Tisch als er sich gewehrt hat. Naja, man muss sich nicht alles gefallen lassen, nur weil man am unteren Ende der Nahrungskette sitzt.
Ansonsten gibt es bei dir eine private Haftpflichtversicherung? Die kann zur Not auch genutzt werden. Aber grundsätzlich bist du in der Dienstzeit übers Unternehmen versichert.
Aber ich kenne das auch aus meinem Unternehmen. Unser Azubi sollte mit dem Dienstwagen eine Tour machen und hat einen Kratzer ins Auto praktiziert. Schon sollte er als Lehrmaßnahme (!) 200 Euros zahlen. Und er hat ja nicht mit Absicht gehandelt. Die Sache war aber schnell vom Tisch als er sich gewehrt hat. Naja, man muss sich nicht alles gefallen lassen, nur weil man am unteren Ende der Nahrungskette sitzt.
Re: Hafte ich für Sachschäden im Betrieb? - Brauche Hilfe
Ist ja echt alt der Trööt. ..
zumindest gesetzlich kann dich keiner in so einem Fall für den Schaden haftbar machen. Allein der Schuldner haftet. Es wird ja irgendeine Arbeitsleistung dem Kunden geschuldet. Dieser Leistungsschuldner ist in diesem Fall vermutlich dein Chef. Lt. bgb kann er zur Erfüllung seiner Schuld auf einen Erfüllungsgehilfen zurückgreifen, das wärst du. Weil du dann im PflichtKreis des LeistungSchuldners tätig wirst, verbleibt die Haftung bei deinem Chef. Solltest du freiwillig eine Entschädigung zahlen, dann ...
Das Gesetzt dazu findest du im BGB Paragraph 278.
zumindest gesetzlich kann dich keiner in so einem Fall für den Schaden haftbar machen. Allein der Schuldner haftet. Es wird ja irgendeine Arbeitsleistung dem Kunden geschuldet. Dieser Leistungsschuldner ist in diesem Fall vermutlich dein Chef. Lt. bgb kann er zur Erfüllung seiner Schuld auf einen Erfüllungsgehilfen zurückgreifen, das wärst du. Weil du dann im PflichtKreis des LeistungSchuldners tätig wirst, verbleibt die Haftung bei deinem Chef. Solltest du freiwillig eine Entschädigung zahlen, dann ...
Das Gesetzt dazu findest du im BGB Paragraph 278.