Hallo,
Heute habe ich mein Prüfgestell zum ersten Mal nach der kompletten Neuverdrahtung etc. angeworfen. Dabei hat sich dann auch die Frage ergeben, ob im NOT-HALT weiterhin der Einrichtbetrieb laufen darf, oder nicht. Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen und es steht Aussage gegen Aussage. Die Definition nach EN60204 sieht nur einen Vorrang für NOT-HALT vor. Allerdings würde ein Einrichtbetrieb im NOT-HALT sinn machen, wenn dadurch zum Beispiel eine eingeklemmte Person befreit werden könnte.
Habt ihr da nen Tipp für mich?
Gruß aus Hamburg,
Nils
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Nothalt: Einrichtbetrieb oder nicht?
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