Seite 1 von 1

Zulässige Längskraft von Schrauben

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 15:46
von Sub
hallo,

habe ein Problem.
In der Abschlussprüfung 2002/2003 FA muss ich bei U6.2 die maximal zulässige Längskraft einer M10 8.8 Schraube ermitteln, um so später die höchst ereichbare Reibkraft zu ermitteln.


Nur wie komm ich an die Längskraft?
Habe einfach 640n/mm² (Re) x 58mm² (Spannungsquerschnitt) genommen.
So komme ich auf FN=37,12 KN

In der IHK Lösung allerdings steht:
Aus Tabellenbuch: Die Zulässige Längskraft pro Schraube/Mutter beträgt 33,7KN

Wie kommen die auf 33,7KN?
Finde in meinem TB auch nichts zur Längskraft von Schrauben (Europa TB Metall)

???

sub

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 17:14
von Gast
Es geht um eine M 10 8.8 Schraube richtig? das stimmt mit 33.7KN!

Die Längskräfte stehen auf der Seite 207 unten im Metalltabellenbuch!


mfg

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 18:01
von Sub
Hmm, haste Recht!

Im Index steht nichts unter Längskraft, und soweit hab ich immer nie geblättert weil ja vorher noch Senkungen und Muttern im TB kommen. Bisschen blöd untergebracht wie ich finde, aber naja...

Sub

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 18:06
von Gast
Na wer lesen kann ist klar im Vorteil

längskräfte?

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 18:44
von caraudiophil
und wo stehen die im neuem tabellenbuch?


mfG Katharina

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 18:57
von Gast
ein oder zwei seiten weiter ist meistens so

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 19:08
von Sub
Gast hat geschrieben:Na wer lesen kann ist klar im Vorteil
Oh ja, besten Dank.....
wenn du das so sagst, klingt das echt logisch.....
lol

hi

Verfasst: Do 1. Dez 2005, 19:18
von caraudiophil
es steht leider nichts drin ihr habt auf seite 207 bezeichnung von muttern dadrunter festigkeitsklassen und dann längskräfte....

auf meiner seite 227/228 steht auch bezeichnung und festigkeitsklassen von muttern, aber leider kommt danach zulässige kombinationen und nichts anderes.

Verfasst: Sa 1. Dez 2007, 11:16
von Simon-S_B
Ja bei mir auch. Doch gut ich habe da auch noch ein anderes Tabellenbuch wo was drin steht.